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1. Einwohnerfragestunde

Zum Sitzungsbeginn waren keine Einwohner anwesend.

2. Gründung einer kommunalen Energiegesellschaft im Landkreis Bernkastel-Wittlich - Grundsatzbeschluss

Beschluss:

Eine der Hauptaufgaben der zu gründenden Kommunalen Energiegesellschaft wird die Entwicklung von Windkraftstandorten sein. Mit der gemeinsamen Planung und Vermarktung von insbesondere kommunalen Windkraftstandorten soll auch eine möglichst raumverträgliche und wirtschaftlich sinnvolle Gestaltung der geplanten Windparks angestrebt werden.

Der Gemeinderat unterstützt die Initiative des Landrats, den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch Gründung einer „Kommunalen Energiegesellschaft" mit möglichst hohen Wertschöpfungseffekten im Landkreis Bernkastel-Wittlich und der Region zu realisieren. Die angestrebte Struktur der Kommunalen Energiegesellschaft baut auf dem Gutachten „Projektierung kommunaler Energiegesellschaften" der Mittelrheinischen Treuhand GmbH auf.

Die Ortsgemeinde Bruch erklärt sich grundsätzlich bereit,

  • eigene Flächen, die sich möglicherweise für die Aufstellung von Windkraftanlagen eignen, der zu gründenden Kommunalen Energiegesellschaft zu verpachten
  • in der noch zu gründenden Planungsgesellschaft (AÖR/GmbH) mitzuwirken

Die endgültige Entscheidung der Verpachtung potentieller Windkraftstandorte erfolgt nach Gründung der kommunalen Energiegesellschaft auf der Grundlage eines noch zu erarbeitenden Vertrages, der alle notwendigen Details der Grundstücksinanspruchnahme regelt.

Die endgültige Entscheidung bezüglich der Art und Weise der Mitwirkung in der kommunalen Planungsgesellschaft erfolgt auf der Grundlage der noch zu erarbeitenden Gesellschaftsverträge.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

3. Erlass einer Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung

Beschluss:

Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Bruch ist zukünftig auch die Bestattung in Rasengrabstätten möglich. Angelegt werden sowohl ein Grabfeld für normale Erdbestattungen als auch für Urnenbestattungen.

Bedingt durch die Einrichtung der Rasengrabstätten wird auch die Änderung der Friedhofssatzung erforderlich. Neu eingefügt wird der § 13 a – Rasengrabstätten -.

Den Ratsmitgliedern liegt der Entwurf einer Änderungssatzung vor.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, den Erlass der Änderungssatzung gemäß dem vorliegenden Entwurf, der Gegenstand des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

4. Erlass einer Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Beschluss:

Für die Rasengrabstätten sind Gebühren neu festzusetzen. Der Entwurf einer Änderungssatzung liegt den Ratsmitgliedern ebenfalls vor.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Erlass einer Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung gemäß dem vorliegenden Entwurf, der Gegenstand des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

5. 

Umbau/Erweiterung Kath. Kindergarten Dreis - Kostenbeteiligung

Sachverhalt:

Der Ortsbürgermeister informiert über den aktuellen Sachstand zum Umbau / Erweiterung des kath. Kindergartens Dreis. Zum einen ist zwischenzeitlich bekannt geworden, dass im Bereich des Dachgeschosses die Wärmedämmung unzureichend ist als auch die geplanten Platzkapazitäten nicht ausreichen werden, um künftige Kinder von 2 bis 6 Jahren im kath. Kindergarten zu betreuen, vgl. Anlage Statistik. Bis zur endgültigen Einigung bzw. Abstimmung aller betroffenen Parteien hinsichtlich eines möglichen neuen Raumprogramms sowie der nachträglich festgestellten Mängel und deren Finanzierung wurden die Bauarbeiten vorerst eingestellt.

Inzwischen haben erneut Gespräche zur Weiterentwicklung des Kindergartens mit Jugendamt, Landesjugendamt, Betriebsträger, Ortsgemeinden und kath. Pfarrgemeinde stattgefunden um die notwendigen Plätze zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs zu gewährleisten. Aufgrund der aktuellen Bedarfslage wird die derzeit geplante Vorhaltung von weiterhin 3 Gruppen nicht ausreichen um den Bedarf zu decken. Bei dieser Struktur würde die Zahl der Plätze für Zweijährige nicht ausreichen. Die Aufnahme von 1jährigen (Rechtsanspruch ab 2013) wäre nicht möglich.

Ergebnis:

Im Ortstermin am 06.06.12 mit den Vertretern des Jugendamts und Landesjugendamts sowie der Pfarrgemeinde hat man sich auf folgende Betriebsstruktur zur Deckung der notwendigen U3-Plätze geeinigt:

Schaffung einer 4. Gruppe durch die Veränderung des Raumkonzepts der Einrichtung unter Einbezug der Räume im Kellergeschoss in Kooperation zwischen Kindergarten und Pfarrgemeinde. Hier ist eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zu erarbeiten.

Geplante Betriebsstruktur:

4 Gruppen mit insgesamt 72 Plätzen davon 18 U3-Plätze
verteilt auf
1 Regelgruppe mit 15 Plätzen

1 geöffnete Gruppe mit 20 Plätzen davon bis zu 6 Plätze für Zweijährige

1 geöffnete Gruppe mit 22 Plätzen davon bis zu 6 Plätze für Zweijährige

1 kleine altersgemischte Gruppe mit 15 Plätzen davon bis zu 6 Plätze für U3-Kinder (auch 1jährige)

Insgesamt sollen 30 Ganztagsplätze angeboten werden.

Mit Schreiben vom 21.06.12 teilt der Träger nunmehr die aktuellen Kosten zur Umsetzung der v. g. geplanten Betriebsstruktur (Erweiterung) einschließlich der Sanierungsmehrkosten (Dachgeschoss) auf der Grundlage einer detaillierten Kostenberechnung des Arch.-Büro Berdi mit.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf nunmehr                                                             998.100 €

Die Mehrkosten beziffern sich auf                                                                                 388.100 €.
Hier entfallen für die zusätzliche Sanierung im Dachgeschoss 160.700 € und
für die Erweiterung bzw. die Veränderung des Raumkonzepts 227.400 €.

Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme stellt sich wie folgt dar und ist im
Vergleich zur bisherigen Finanzierung auch der Anlage zu entnehmen:

                                                                                                       Neu                        bisher

Gesamtkosten                                                                           998.100,00 €             610.000,00 €

Förderung Land                                                                         127.000,00 €               48.000,00 €

Kreiszuschuss                                                                            172.645,45 €             127.128,34 €

Eigenanteil Kirchengemeinde                                                    265.360,00 €             213.500,00 €

Restbetrag                                                                                 433.094,55 €             221.371,66 €

Bei Verteilung des Restbetrags nach Einwohnerzahlen gemäß der
bisherigen Mitfinanzierung der Baumaßnahme verbleibt zulasten
der Ortsgemeinde Bruch ein Anteil von                                                                           107.295 €
(rd. 25 % des Restbetrags, bisher beschlossene Kostenbeteiligung gemäß
Beschluss vom 20.01.2011 = 55.000,00 €)

Die Ortsgemeinde Dreis hat bereits in der Sitzung des Gemeinderats Dreis am 09.07.2012 eine Beteiligung bis zu einem Betrag von höchstens 325.800,00 € analog des v. g. Verteilungsschlüssel beschlossen unter der Voraussetzung, dass die Ortsgemeinde Bruch sich ebenfalls an den ungedeckten Kosten (Restbetrag) beteiligt, die Kommunalaufsicht die entsprechende Kreditermächtigung genehmigt und der Träger einer Absicherung des Gemeindeanteils im Grundbuch zustimmt.

Die Kostenverteilung der bisher festgesetzten Baukosten sowie der neuen ist der
beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat erkennt die überarbeitete Fassung der Baumaßnahme einschließlich des Finanzierungsplans wie vorgestellt an und beschließt eine Beteiligung an den nicht gedeckten Kosten (Restbetrag) bis zu einem Betrag von höchstens 107.295 € unter folgenden Voraussetzungen:

  • dass die Ortsgemeinde Dreis sich gemäß dem Beschluss vom 09.07.2012 tatsächlich an der Baumaßnahme beteiligt 
  • der Träger der Eintragung einer Grundschuld in Abt. 3 des Grundbuchs in Höhe des Gemeindeanteils als Absicherung der Ortsgemeinde zustimmt und sich mit dem Abschluss des hierfür notwendigen notariellen Vertrag einverstanden erklärt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

6. Mitteilungen

Ortsbürgermeister Fritz Kohl informiert über das Angebot zur Sanierung von Bordsteinen in der Ortslage. 

Zunächst sollte eine Abstimmung zur Kostenbeteiligung mit der Straßenmeisterei Wittlich herbeigeführt werden. Es ist festgestellt, dass teilweise Bordsteine durch den eingesetzten Schneepflug beim Winterdienst beschädigt werden.

 

7. Verschiedenes

Das Land Rheinland-Pfalz hat seine Kostenbeteiligung für die durchzuführende Breitbandverkabelung zurückgeführt. Aus diesem Grunde müssen kurzfristig bis zum 15. August 2012 neue Förderanträge gestellt werden. Dies wird der Ortsbürgermeister kurzfristig veranlassen.

Zusatz: Zwischenzeitlich ist der neue Förderantrag gestellt und liegt fristgerecht der ADD in Trier vor.

 

Fritz Kohl, Ortsbürgermeister

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